ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

  1. Bestellungen sind nur nach unserer schriftlichen Bestätigung von unserem Unternehmen verbindlich. Der Käufer akzeptiert diese Verkaufsbedingungen unter Ausschluss seiner eigenen Bedingungen. Wir liefern nur unter erweiterten und verlängertem Eigentumsvorbehalt.
  2. Wir ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um die Lieferfristen einzuhalten und lehnen jegliche Verzugsstrafe ab.
  3. Lieferverzug berechtigt auf keinen Fall zu einer Stornierung der Bestellung.
  4. Der Warentransport erfolgt auf Gefahr und Risiko des Empfängers.
  5. Reklamationen müssen schriftlich und spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der

    Ware bei unserer Firma eingereicht werden, um anerkannt zu werden.

  6. Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Bestimmungen sind unsere Rechnungen

    innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.

  7. Bei Zahlungsverzug werden von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung Verzugszinsen

    zum gesetzlichen Zinssatz im Sinne des Gesetzes vom 02. August 2002 zur Bekämpfung

    des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr erhoben.

  8. Gleichfalls wird von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung eine

    Entschädigungspauschale in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages (mit einem

    Mindestsatz von 125 €) erhoben.

  9. Die Nichtzahlung zum Fälligkeitstag einer einzigen Rechnung macht den offenen Saldo

    aller anderen, sogar nicht fälligen Rechnungen, von Rechts wegen und ohne

    Inverzugsetzung unverzüglich einforderbar.

  10. Wenn der Käufer seine Pflichten nicht erfüllt, kann der Verkauf von Rechts wegen und

    ohne Inerverzugsetzung aufgelöst werden, unbeschadet der Rechte unserer Firma auf eine Entschädigung und Zinsen. Dazu reicht der betreffende Willensausdruck per Einschreiben durch unsere Firma aus.

  11. Wird das Vertrauen des Verkäufers in die Kreditwürdigkeit des Käufers durch gerichtliche Vollstreckungshandlungen gegen den Käufer und/oder nachweisbare andere Ereignisse beeinträchtigt, die das Vertrauen des Verkäufers in die gute Erfüllung der vom Käufer eingegangenen Verbindlichkeiten in Frage stellen und/oder erschüttern, behält sich der Verkäufer das Recht vor, vom Käufer angemessene Sicherheiten zu verlangen. Lehnt der Käufer dies ab, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Bestellung vollständig oder teilweise zu stornieren, sogar dann, wenn die Ware bereits teilweise oder vollständig versandt wurde.
  12. Unbeschadet des Risikos des Käufers bezüglich der Ware behält sich unsere Firma das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Verkaufspreises vor. Der Verkäufer behält die gezahlten Vorschüsse als Entschädigung für mögliche Verluste bei einem Weiterverkauf.
  13. Unsere Firma handelt ausschließlich mit Materialen, die aus verschiedenen Gründen deklassiert wurden und deshalb nicht die normalen Qualitätsnormen erfüllen. Unsere Firma lehnt deshalb jede Garantiepflicht bezüglich der Qualität der verkauften und gelieferten Waren ab. Wie üblich bei Verträgen bezüglich derartiger sogenannter „Ware zweiter Wahl“ gilt die Ware beim Verlassen des Lagerplatzes als unwiderruflich in dem Zustand abgenommen und angenommen, unbeschadet der folgenden Bestimmung unter Punkt 14.
  1. Der Käufer muss die gelieferte Ware sofort nach der Lieferung auf etwaige Abweichungen von der verkauften Ware überprüfen. Etwaige Reklamationen müssen schriftlich bei unserer Firma innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Lieferdatum eingereicht werden. Nach Verstreichen dieser Frist gilt die gelieferte Ware als unwiderruflich und bedingungslos vom Käufer angenommen. Reklamationen von an gearbeitetem Material lehnen wir ab.
  2. Wenn die Reklamation des Käufers unter Beachtung des Obenstehenden begründet ist, hat der Käufer die Wahl zwischen entweder einer neuen Lieferung oder – sofern unsere Firma trotz ordnungsgemäßer schriftlicher Inverzugsetzungen des Käufers ihre Vertragspflichten auf zurechenbare Weise nicht erfüllt – die vollständige bzw. teilweise Auflösung des Vertrages. Der Käufer muss die mangelhafte Ware zur Verfügung unserer Firma halten.
  3. Unsere Firma garantiert nicht, dass die gekaufte Ware für den Zweck geeignet ist, für den der Käufer sie be-/verarbeiten, nutzen lassen oder nutzen möchte, wobei außerdem nicht davon ausgegangen werden kann, dass sie dies garantiert oder sich diesbezüglich verbürgt hat. Sie übernimmt deshalb keine Haftung für verborgene Mängel unter Beachtung der folgenden Bestimmung unter Punkt 13. Muster werden lediglich als Hinweis und zur Information bereitgestellt.
  4. Weder unsere Firma noch ihr(e) Mitarbeiter noch vom Verkäufer engagierte Dritte sind, aus welchem Grund auch immer, für Schäden haftbar, die dem Käufer oder Dritte bezüglich einer Lieferpflicht, Warenlieferung, der gelieferten Ware selbst oder der betreffenden Nutzung bzw. etwaiger Arbeiten oder Empfehlungen erlitten haben.
  5. Auf jeden Fall kann unsere Firma nicht für Schaden haftbar gemacht werden, der sich aus der Erfüllung des Verkaufsvertrages ergibt bzw. damit zusammenhängt, es sei denn, dass dieser Schaden die Folge eines vorsätzlichen Fehlers unserer Firma ist. Wenn unsere Firma haftbar gemacht wird, ist diese Haftung auf jeden Fall auf den Rechnungsbetrag beschränkt. Wenn der Schaden durch den Versicherer unserer Firma gedeckt wird, ist die Haftung unserer Firma auf jeden Fall auf den tatsächlich vom Versicherer gedeckten Betrag beschränkt.
  6. Auf alle Konflikte bezüglich des Verkaufsvertrages und der darin enthaltenen Verkaufsbedingungen ist ausschließlich Luxemburgisches Recht anwendbar.
  7. Alleiniger Gerichtsstand für alle Konflikte bezüglich des Verkaufsvertrages und der darin enthaltenen Verkaufsbedingungen ist das Handelsgericht Luxemburg.
  8. Sowohl unsere Firma als auch der Käufer haben jedoch das Recht – bis einer der Vertragspartner formell ein Gerichtsverfahren im Sinne von Artikel 20 eingeleitet hat (durch Zustellung einer gerichtlichen Vorladung) – Konflikte nach den Schiedsregeln von einem in Übereinstimmung mit dem bestimmten Schiedsrichter schlichten zu lassen. Nach Zustellung einer gerichtlichen Vorladung im Sinne von Artikel 20 ist ein Schiedsverfahren ausgeschlossen und ist ausschließlich das Handelsgericht Luxemburg, zuständig.
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